19. Mai 1933 - In einer Bestellung an die ...
19. Mai 1933 - In einer Bestellung an die ... In einer Bestellung an die Reichspressekonferenz ordnet das Reichspropagandaministerium ein vorläufiges Berichterstattungsverbot über die vom 8. bis 30. Juni in Genf stattfindende Internationale Arbeitskonferenz an. Die von nun an regelmäßig erscheinenden Anweisungen des Propagandaministeriums werden ein wesentliches Mittel der Gleichschaltung der deutschen Presse.