2. April 1918 - Gebrauchte Schuhe und Lederwaren dürfen ...

2. April 1918 - Gebrauchte Schuhe und Lederwaren dürfen ... Gebrauchte Schuhe und Lederwaren dürfen im Deutschen Reich nur noch an Kommunalbehörden abgegeben werden, um der Lederknappheit entgegenzuwirken.