2. März 2006 - Karlsruhe ...
2. März 2006 - Karlsruhe ... Karlsruhe : Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen Ermittler schon bei Verdacht auf leichtere Straftaten Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails beschlagnahmen. Allerdings muss die Beschlagnahme verhältnismäßig sein und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahren.