2. September 1987 - Nach Ansicht des Bundeskartellamtes in ...

2. September 1987 - Nach Ansicht des Bundeskartellamtes in ... 2. September 1987 ###--> Nach Ansicht des Bundeskartellamtes in Berlin (West) ist der Globalvertrag zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF und dem deutschen Sportbund über Exklusiv-Übertragungsrechte von Sportveranstaltungen unrechtmäßig. Er widerspreche in wesentlichen Punkten dem Kartellgesetz. Private Anbieter würden dadurch "unbillig behindert".