20. Februar 2001 - Karlsruhe ...

20. Februar 2001 - Karlsruhe ... Karlsruhe : Das Bundesverfassungsgericht erschwert Hausdurchsuchungen. Staatsanwälte und Polizisten dürfen Hausdurchsuchungen künftig nur noch unter deutlich strengeren Voraussetzungen anordnen. Ferner müssten die Gerichte dafür Sorge tragen, dass der grundsätzlich für Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen zuständige Ermittlungsrichter rechtzeitig erreichbar sei.