21. April 1939 - Ein Rund-Erlass von Reichswirtschaftsminister Walther ...

21. April 1939 - Ein Rund-Erlass von Reichswirtschaftsminister Walther ... Ein Rund-Erlass von Reichswirtschaftsminister Walther Funk legt fest, dass jüdische Auswanderer nur solche Sachen als Umzugsgut mitnehmen dürfen, die vor dem 1. Januar 1933 erworben wurden. Für später gekaufte Sachen ist in der Regel ein Betrag in Höhe des Anschaffungspreises an die Reichskasse zu zahlen.