21. Februar 1969 - Nach einer Entscheidung des Ersten ...

21. Februar 1969 - Nach einer Entscheidung des Ersten ... Nach einer Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit in Zukunft bis zu einer bestimmten Höchstgrenze des Arbeitslohns steuerfrei. Bisher war die Lohnsteuerfreiheit davon abhängig, ob es sich um gesetzliche oder tarifliche Zuschläge handelte.