21. Juni 1939 - Das Reichsministerium des Innern erlässt ...

21. Juni 1939 - Das Reichsministerium des Innern erlässt ... Das Reichsministerium des Innern erlässt Richtlinien über den Aufenthalt von Juden in Bädern und Kurorten. Juden dürfen nur in Hotels absteigen, in denen das weibliche Personal nicht unter 45 Jahren alt ist, sie müssen besondere Trink- und Badestunden beachten und dürfen die Kuranlagen nicht benutzen.