22. Juli 1969 - Nach einem Beschluss der CDU ...
22. Juli 1969 - Nach einem Beschluss der CDU ... Nach einem Beschluss der CDU /SPD-Bundesregierung wird künftig in der Bundesrepublik das Hissen der DDR-Nationalflagge und das Abspielen der DDR-Staatshymne bei Sportveranstaltungen gemäß den "ordnungsgemäß zustande gekommenen internationalen Regeln" nicht behindert. Zugleich erklärt die Bundesregierung, dass dies für ihre Politik der Nichtanerkennung der DDR ohne Bedeutung bleibe.