22. März 1901 - Der Schweizer Bundesrat in Bern ...

22. März 1901 - Der Schweizer Bundesrat in Bern ... Der Schweizer Bundesrat in Bern legt eine Vorlage zur Einbürgerung von Ausländern vor. Danach muss sich ein einbürgerungswilliger Ausländer um eine entsprechende bundesrätliche Bewilligung bewerben, die er frühestens nach zweijährigem Wohnaufenthalt in der Schweiz erhalten kann. Ein Recht auf Gewährung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts besteht jedoch auch dann nicht.