23. Dezember 1958 - Die Große Hilfsstrafkammer am Koblenzer ...

23. Dezember 1958 - Die Große Hilfsstrafkammer am Koblenzer ... 23. Dezember 1958 ###--> Die Große Hilfsstrafkammer am Koblenzer Landgericht verurteilt im sog. Lottoprozess 14 der 19 Angeklagten zu Gefängnisstrafen zwischen vier Monaten und dreieinhalb Jahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Sie haben durch Manipulationen nachträglich die richtigen Gewinnzahlen in Totoscheine eingetragen und so rund 2,3 Millionen DM ergaunert.