23. Januar 1959 - Den Achtstundentag für Abiturienten führt ...

23. Januar 1959 - Den Achtstundentag für Abiturienten führt ... Den Achtstundentag für Abiturienten führt das hessische Kultusministerium ein. Bei der mündlichen Reifeprüfung dürfen Prüfzeit und Wartezeit nicht mehr länger als acht Stunden dauern.