23. Mai 1972 - Die Bundesregierung schlägt eine Vereinbarung ...
23. Mai 1972 - Die Bundesregierung schlägt eine Vereinbarung ... Die Bundesregierung schlägt eine Vereinbarung zwischen Koalition und Opposition vor, wonach der Kanzler die Vertrauensfrage stellen, die Opposition auf ein weiteres Misstrauensvotum verzichten solle; dann könnten nach Ablehnung der Vertrauensfrage der Bundestag aufgelöst und Neuwahlen ausgeschrieben werden.