24. Mai 2006 - Karlsruhe ...

24. Mai 2006 - Karlsruhe ... 24. Mai 2006 ###--> Karlsruhe : Der Staat darf Einbürgerungen zurücknehmen, wenn Ausländer die Behörden beim Antrag mit falschen Angaben getäuscht haben. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe auch dann, wenn dem Betroffenen die Staatenlosigkeit droht.