25. März 2009 - Nach Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts ...

25. März 2009 - Nach Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts ... Nach Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts ist die derzeitige Einberufungspraxis zum Wehrdienst verfassungswidrig, weil der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt sei. In zwei Fällen setzt das Gericht die Einberufung von jungen Männern zum Grundwehrdienst aus.