26. Oktober 1959 - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet ...

26. Oktober 1959 - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet ... 26. Oktober 1959 ###--> Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet , dass gesüßtes, obergäriges Bier ("Malzbier") in Bayern zwar erlaubt ist, jedoch nicht unter der Bezeichnung Bier angeboten werden darf. Weiterhin wird der Verkauf dieses Getränks in Bierflaschen untersagt, um Verwechslungen auszuschließen.