26. September 1907 - Die Mainzer Behörden verbieten Armeeangehörigen ...

26. September 1907 - Die Mainzer Behörden verbieten Armeeangehörigen ... Die Mainzer Behörden verbieten Armeeangehörigen , die letzten beiden Verse eines bekannten Soldatenliedes zu singen, in dem es heiß: "Haben wir zwei Jahre gedient, ist die Dienstzeit aus: Dann schickt uns der Kaiser wieder ohne Geld nach Haus." Statt dessen muss künftig gesungen werden: ". . . Dann schickt uns der Kaiser Wilhelm als Reservemann nach Haus."