27. Februar 1985 - Das Bundesarbeitsgericht in Kassel stellt ...
27. Februar 1985 - Das Bundesarbeitsgericht in Kassel stellt ... Das Bundesarbeitsgericht in Kassel stellt fest, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens hat. Voraussetzung ist, dass der Entlassene in erster Instanz Recht behalten hat.