27. Oktober 1926 - Der verantwortliche Redakteur der Münchner ...

27. Oktober 1926 - Der verantwortliche Redakteur der Münchner ... Der verantwortliche Redakteur der Münchner Zeitung, der das Gedicht "Wenn der Wind im Frühling bläst" von Carl Zuckmayer abgedruckt hat, wird wegen Gotteslästerung zu drei Wochen Gefängnis mit Bewährung verurteilt.