29. November 1957 - Jugendstrafen zwischen sechs Monaten und ...

29. November 1957 - Jugendstrafen zwischen sechs Monaten und ... Jugendstrafen zwischen sechs Monaten und dreieinhalb Jahren verhängt das Landgericht Nürnberg-Fürth über 16 Mitglieder der Jugendbande "Rote Teufel". Der Motorradbande werden Einbruch, Diebstahl, Körperverletzung, Urkundenfälschung, Unzucht und Landfriedensbruch zur Last gelegt.