3. Februar 1938 - Das Gesetz über die Meldepflicht ...
3. Februar 1938 - Das Gesetz über die Meldepflicht ... Das Gesetz über die Meldepflicht der deutschen Staatsangehörigen im Ausland wird erlassen. Danach haben alle Reichsangehörigen, die sich länger als drei Monate im Amtsbezirk desselben deutschen Konsulats aufhalten, die Pflicht, sich dort jeweils an- und abzumelden.