3. Juli 1953 - Die Kaffee- und Teesteuer in ...

3. Juli 1953 - Die Kaffee- und Teesteuer in ... 3. Juli 1953 ###--> Die Kaffee- und Teesteuer in der Bundesrepublik Deutschland wird herabgesetzt. Tee wird künftig mit 3 DM statt 15 DM je Kilogramm besteuert, gebrannter Kaffee mit 4 DM statt mit 10 DM.