3. September 1953 - Die DDR-Regierung erlässt eine Verordnung ...
3. September 1953 - Die DDR-Regierung erlässt eine Verordnung ... Die DDR-Regierung erlässt eine Verordnung , nach der landwirtschaftliche Betriebe enteignet werden, deren Eigentümer nicht bis zum 30. September auf ihren Hof zurückgekehrt sind. Diese Maßnahme betrifft vor allem die Höfe von Landwirten, die in den Westen geflüchtet sind.