30. April 1938 - Im Deutschen Reich wird eine ...
30. April 1938 - Im Deutschen Reich wird eine ... Im Deutschen Reich wird eine neue Arbeitszeitverordnung und das Gesetz über die Kinderarbeit und die Arbeitszeit von Jugendlichen erlassen, mit der die Arbeit von Kindern (unter 14 Jahren) nur ausnahmsweise für zulässig erklärt und die Höchstarbeitszeit für Jugendliche (14- 18 Jahre) auf 48 Wochenstunden festgesetzt wird. Die Gesetze treten in allen Teilen zum 1. Januar 1939 in Kraft.