30. Oktober 1968 - Der Sonderausschuss des Bundestages für ...

30. Oktober 1968 - Der Sonderausschuss des Bundestages für ... Der Sonderausschuss des Bundestages für die Strafrechtsreform beschließt in Berlin (West) einstimmig, den Paragraphen über die Bestrafung des Ehebruchs ersatzlos zu streichen. Die Abgeordneten erklären, dass der Gesetzgeber die Ehe zwar nach wie vor als tragende Grundlage der Gesellschaft betrachte, die Bestrafung des Ehebruchs jedoch nicht als "ehefördernd" anzusehen sei.