4. August 1951 - Mit dem Gesetz zur Errichtung ...

4. August 1951 - Mit dem Gesetz zur Errichtung ... 4. August 1951 ###--> Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes wird eine Bundesbehörde geschaffen, die zentrale Aufgaben des Straßenverkehrs wahrnehmen soll. Das Amt mit Sitz in Flensburg wird u. a. Sammelstelle für Informationen über Kraftfahrzeuge und Fahrer sein.