5. Februar 1954 - Vor einem Essener Verkehrsschöffengericht werden ...
5. Februar 1954 - Vor einem Essener Verkehrsschöffengericht werden ... Vor einem Essener Verkehrsschöffengericht werden drei Angeklagte freigesprochen, obwohl sie mit Promillewerten von 1,5- 1,8 Auto gefahren waren. Nach den Bestimmungen des am 24. Januar 1953 in Kraft getretenen Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs stellen 1,5 Promille Blutalkoholgehalt eine "Gemeingefahr" dar, so dass die Staatsanwaltschaft sofort ein Verfahren eröffnen muss.