5. Juli 1950 - Das DDR-Finanzministerium weist alle Bürger ...

5. Juli 1950 - Das DDR-Finanzministerium weist alle Bürger ... Das DDR-Finanzministerium weist alle Bürger der DDR und des Ostsektors von Berlin an, innerhalb von drei Tagen ihr Westgeld bei der Deutschen Notenbank abzuliefern. Nur Grenzgänger, die in Berlin (Ost) wohnen, aber in den Westsektoren arbeiten, dürfen einen bestimmten Betrag in westlicher Währung behalten.