5. März 1940 - Nach einem Dekret des französischen ...

5. März 1940 - Nach einem Dekret des französischen ... Nach einem Dekret des französischen Finanzministers Paul Reynaud ist an drei Tagen in der Woche der öffentliche Ausschank von hochprozentigen Alkoholika in Frankreich untersagt. Lediglich der Genuss von Tafelwein ist an den betreffenden Tagen (dienstags, donnerstags, sonnabends) erlaubt.