5. September 1957 - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet ...
5. September 1957 - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet ... 5. September 1957 ###--> Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet , dass allen zugelassenen Parteien für ihre Wahlwerbung Sendezeit im Hörfunk eingeräumt werden muss. Der Norddeutsche Rundfunk hatte dem Bund der Deutschen (BdD) Sendezeit verweigert, weil die Partei nicht im Bundestag vertreten ist.