6. Juli 1970 - Als Maßnahme zur Dämpfung der ...

6. Juli 1970 - Als Maßnahme zur Dämpfung der ... 6. Juli 1970 ###--> Als Maßnahme zur Dämpfung der Konjunktur beschließt das Bundeskabinett in Bonn die sofortige Aussetzung der degressiven Abschreibung bei Anlagegütern bis zum 31. Januar 1971.