6. Juli 1989 - Das Bundesverfassungsgericht stellt fest ...
6. Juli 1989 - Das Bundesverfassungsgericht stellt fest ... Das Bundesverfassungsgericht stellt fest , dass staatliche Fördermaßnahmen für die Presse grundsätzlich zulässig seien, dabei aber bestimmte Meinungen oder Tendenzen weder bevorzugt noch benachteiligt werden dürften.