7. Dezember 1923 - Mit der Ersten Steuernotverordnung erlässt ...

7. Dezember 1923 - Mit der Ersten Steuernotverordnung erlässt ... Mit der Ersten Steuernotverordnung erlässt Reichspräsident Friedrich Ebert eine Übergangsregelung für die Zahlung der Umsatzsteuer und der Rhein-Ruhr-Abgabe in neuer Währung (Rentenmark).