7. März 1916 - Die deutschen Justizbehörden weisen darauf ...

7. März 1916 - Die deutschen Justizbehörden weisen darauf ... 7. März 1916 ###--> Die deutschen Justizbehörden weisen darauf hin, dass Testamente von gefallenen Soldaten, bei denen als Ortsangabe "im Felde" vermerkt ist, volle Gültigkeit haben. Das gleiche gilt für Angehörige der Marine.