8. Juli 2004 - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärt ...
8. Juli 2004 - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärt ... Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärt die Entlassung eines Funktionärs der rechtsextremistischen NPD aus dem Grundwehrdienst für zulässig, da durch ein Verbleiben des Soldaten bei der Truppe die militärische Ordnung ernstlich gefährdet werde.