9. April 1903 - Die Zweite niederländische Kammer genehmigt ...
9. April 1903 - Die Zweite niederländische Kammer genehmigt ... Die Zweite niederländische Kammer genehmigt das Antistreikgesetz. Tags darauf wird es von der Ersten Kammer verabschiedet und tritt nach der Erteilung der Sanktion durch die Königin sofort in Kraft.