9. Juli 1928 - Der Staatsgerichtshof erklärt die preußische ...

9. Juli 1928 - Der Staatsgerichtshof erklärt die preußische ... Der Staatsgerichtshof erklärt die preußische Flaggennotverordnung von 1927 für unvereinbar mit der preußischen Verfassung. Der Landtag hatte anlässlich des Verfassungstags angeordnet, dass in allen Gemeinden alle öffentlichen Gebäude stets mit der - in rechten Kreisen unbeliebten - Reichsflagge zu beflaggen seien. Das Gericht geht davon aus, dass eine Sonderverfügung für den Verfassungstag ausgereicht hätte.