9. Juli 1981 - Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs ...

9. Juli 1981 - Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs ... Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe muss bei Mord in Zukunft nicht mehr eine lebenslängliche Haftstrafe ausgesprochen werden. Bei außergewöhnlichen Umständen kann das Gericht eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren verhängen.