9. Mai 1973 - Die Regierung in Bonn beschließt ...

9. Mai 1973 - Die Regierung in Bonn beschließt ... 9. Mai 1973 ###--> Die Regierung in Bonn beschließt ein Stabilitätsprogramm zur Bekämpfung der hohen Inflationsrate. Vorgesehen sind eine zehnprozentige Stabilitätsabgabe auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, eine Investitionssteuer und die Aussetzung der bisher gültigen Sonderabschreibungen nach 7b des Einkommensteuergesetzes für Eigenheime und Eigentumswohnungen.