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Kampf um den Fahrgast: Fahrdienst Uber versus Taxifahrer – wer wird gewinnen?
Eigentlich klingt es sehr praktisch: Wenn man mal eben zum Bahnhof muss oder in der Stadt eine Mitfahrgelegenheit benötigt, dann zückt man einfach sein Smartphone. Mit Hilfe der Uber-App gibt man einfach seinen Standort ein und sein gewünschtes Ziel und schon findet man einen Fahrer, der einen mitnimmt. Also im Prinzip gar nicht so anders wie die Mitfahrzentralen, die Fahrten zwischen Städten vermitteln – sollte man meinen.
Konkurrenz zum Taxi
Doch das Ganze hat einen Haken: In den Großstädten macht die Beförderung per "Uber Pop" den Taxifahrern Konkurrenz. Und die protestieren. Denn während sie eine teure Lizenz benötigen, eine Prüfung ablegen müssen und zudem gesetzlichen Bestimmungen wie dem Personenbeförderungsgesetz unterworfen sind, kann sich bei Uber im Prinzip jeder als Fahrer melden. Uber fordert zwar von jedem Fahrer, der sich anmeldet, ein Führungszeugnis und Auskunft über den Punkstand beim Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt.
Wie gut jemand aber fährt, ob seine Sehkraft ausreicht oder sonstige Sicherheitsfragen werden nicht überprüft. Auch die bei Taxis kontrollierte jährliche Hauptuntersuchung und die Eichung des Taxameters fallen bei Uber-Fahrern weg. Ungeklärt ist zudem, ob und wieweit die KFZ-Versicherung der privaten Fahrer diese Fahrtätigkeit abdeckt. Das aber sei konkurrenzverzerrend, kritisieren die Taxiverbände. Denn viele Uber-Fahrer bieten ihre Dienste inzwischen weniger als gelegentliche Mitfahrgelegenheit an, sondern machen dies quasi hauptberuflich. Sie verdienen damit aber im Prinzip genau auf die Weise Geld, wie dies auch die Taxifahrer tun – aber unter anderen Bedingungen.
Vor allem auf kurzen Strecken viel billiger
Das schlägt sich auch im Fahrpreis nieder: Dieser wird von Uber festgelegt und richtet sich wie bei einem Taxi vor allem nach der Länge der Strecke. Weil aber weniger Kosten entstehen, liegt er meist unter den Taxipreisen. Besonders auf kürzeren Strecken oder im Stau ist der alternative Fahrdienst deutlich günstiger, wie Tests ergaben. Den ungefähren Preis erfährt der Fahrgast vor Fahrtantritt über die App, bezahlt wird nach Ende der Fahrt bargeldlos und automatisch über die bei Uber hinterlegten Kreditkartendaten. Das sei viel sicherer als direkt beim Fahrer zu zahlen, so das Argument von Uber.
Weiterfahrt trotz Verbot
Für die Taxifahrer gibt es seit Einführung von Uber in Berlin, München, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf teilweise empfindliche Einbußen. Deshalb gingen sie auf die Barrikaden. Nach anhaltenden Protesten und juristischen Klagen des Taxigewerbes wurden auch Politik und Gerichte auf das Problem aufmerksam. In Berlin reagierte man als erstes: Das Angebot Uber wurde dort Mitte August 2014 verboten. Anfang September zog das Landgericht Frankfurt nach und untersagte Uber in einer einstweiligen Verfügung jede weitere Vermittlung von Fahrern.
Doch das in den USA ansässige Start-Up Uber schreckt das offensichtlich wenig: Ihre Autos sind noch immer in den deutschen Großstädten unterwegs. "Fortschritt lasse sich nicht bremsen und Konkurrenz sei gut für das Geschäft", konstatierte das Unternehmen. Uber will daher gegen das Urteil von Frankfurt Widerspruch einlegen – und fährt unterdessen munter weiter. Und das mit Gewinn: Durch die vielen Pressemeldungen zum Taxi versus Uber-Streit hat sich die Zahl der Neuanmeldungen zu diesem Fahrdienst in Deutschland verdreifacht. Und Uber will sogar erweitern: Auch in Köln und Stuttgart, später in Essen, Dortmund, Bonn und Nürnberg soll der private Fahrdienst bald eingeführt werden.
Wie der Streit um den Fahrgast ausgeht und wer am Ende die Oberhand behält, bleibt abzuwarten. Noch jedenfalls dürfte das letzte Wort nicht gesprochen sein.