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Leasing

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Das englische Verb 'to lease' bedeutet mieten! Das auch im deutschen Sprachgebrauch längst etablierte Leasing steht für eine mittel- bis langfristige Nutzungsüberlassung gegen Miete – und zwar von beweglichen oder unbeweglichen Gütern durch gewerbsmäßige Leasingunternehmen (indirektes Leasing) oder durch den Hersteller (direktes Leasing). Das Leasingobjekt bleibt Eigentum des Leasinggebers und wird dem Leasingnehmer gegen eine fest vereinbarte Leasingrate zur Nutzung überlassen.

Beim Finanzierungsleasing sucht der Leasingnehmer das Leasingobjekt nach seinen Wünschen beim Lieferanten aus und der Leasinggeber wird als Besteller zum Eigentümer. Der Leasingvertrag ist während der Laufzeit – also meist über mehrere Jahre – für beide Seiten unkündbar. Dem Eigentümer stehen die wirtschaftlichen Risiken, aber auch die Chancen zu.

Nach Ablauf der Leasingvertragsdauer gibt es verschiedene Möglichkeiten: Mietverlängerung, Kaufrecht des Leasingnehmers zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis oder eine Verwertung am Markt durch den Leasinggeber.

Verglichen mit einem Kauf auf Kredit weist Leasing bestimmte Vorteile auf. Der Leasinggeber kann das Leasinggut in der Regel günstiger anschaffen, warten und/oder verwerten als der Leasingnehmer und kann jenem auch ergänzende Dienstleistungen anbieten. Ebenfalls von Vorteil: Bei Gütern für den Unternehmenseinsatz sind die Leasingraten steuerlich absetzbar. Und im Falle einer Insolvenz des Leasingnehmers ist ein Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer besser gestellt als der Kreditgeber.


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