Lexikon

Rechtsmedizin

Gerichtsmedizin; forensische Medizin
Fachgebiet der Medizin, das medizinische Erkenntnisse für die Beurteilung bestimmter Rechtsfragen, für die Begutachtung medizinisch-rechtlicher Aspekte und für die Aufklärung von Verbrechen nutzbar macht. Rechtsmediziner stellen z. B. die Haft- und Verhandlungsfähigkeit von Angeklagten fest, erstellen Gutachten bei Körperverletzungen, Vergewaltigung und Vaterschaftsklagen. Die forensische Pathologie als ein Teilgebiet der Rechtsmedizin untersucht Todesfälle, bei denen eine unnatürliche Todesursache angenommen wird, außerdem Kindesmisshandlungen. Die forensische Psychiatrie beurteilt z. B. die Zurechnungsfähigkeit von Angeklagten bei Begehung einer Tat oder die Geschäftsfähigkeit eines Beklagten. Rechtsmediziner sind auch als Gutachter in Kunstfehlerprozessen gegen Ärzte tätig.
NurPhoto_via_Getty_Images)
Die_mexikanische_Schamanin_María_Sabina_gab_ihr_Wissen_über_halluzinogene_Pilze_an_den_US-amerikanischen_­Autor_und_Privatgelehrten_Robert_Gordon_Wasson_weiter.
Wissenschaft

Was Pilze erzählen

Nahrung und Rauschmittel: Pilze begleiten den Menschen seit jeher. Für Archäologen sind sie in mehrfacher Hinsicht eine Herausforderung. von BETTINA WURCHE Satanspilz und Flockenstieliger Hexen-Röhrling: Die märchenhaften Namen mancher Pilze zeigen, dass sie nicht nur eine große ökologische Bedeutung haben, sondern auch tief in...

Hirsch, Geweih
Wissenschaft

Bewaffnet die Stirn bieten

Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon