Abänderungsklage
die Klage gemäß § 323 ZPO auf Abänderung eines rechtskräftigen Urteils, durch das der Schuldner zu wiederkehrenden Leistungen (Unterhalts- und Rentenzahlungen) verurteilt ist.
die Klage gemäß § 323 ZPO auf Abänderung eines rechtskräftigen Urteils, durch das der Schuldner zu wiederkehrenden Leistungen (Unterhalts- und Rentenzahlungen) verurteilt ist.