Ạ berdepot

eine in der Praxis seltene Form der Verwahrung von Wertpapieren durch eine Bank, wobei der Depotkunde im Gegensatz zur üblichen Wertpapierverwahrung nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Wertpapiere derselben Art und Menge hat. Im Falle der Insolvenz der Bank hat der Kunde nur Ansprüche an die Insolvenzmasse und kein Aussonderungsrecht.