Abfindung
einmalige Geldleistung zur Abgeltung wiederkehrender oder nicht überschaubarer Ansprüche (Unterhalt, Schadensersatz, Kündigungen u. a.).
einmalige Geldleistung zur Abgeltung wiederkehrender oder nicht überschaubarer Ansprüche (Unterhalt, Schadensersatz, Kündigungen u. a.).