abhängige Gebiete
Territorien, die treuhänderisch unter Aufsicht der Vereinten Nationen von Mitgliedstaaten der UN bis zur völligen Selbständigkeit verwaltet werden. Laut UN-Charta Art. 73 und 74 sind die verwaltenden Staaten verpflichtet, die Selbstregierung in den abhängigen Gebieten zu entwickeln und zu unterstützen. Im 19. Jahrhundert wurden die Protektorate mit eingeborenen Herrschern, nach dem 1. Weltkrieg die Völkerbundsmandate als abhängige Gebiete bezeichnet.
Auch: englisch non self-governing territories