Ablösesumme

ein Geldbetrag, den ein Verein an einen anderen für den Vereinswechsel ( Transfer ) eines Sportlers zahlt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Ende 1995 können Ablösesummen nur noch gefordet werden, wenn Sportler aus laufenden Verträgen herausgelöst werden sollen. Innerhalb der EU können Sportler nach Ablauf des Vertrages ablösefrei wechseln.