Ablösung
Aufhebung von rechtlichen Verpflichtungen (Befriedigungsrecht) gegen verschiedenartige Entschädigungen, so in der Zwangsvollstreckung, bei der Hypothek und im Faustpfandrecht.
Aufhebung von rechtlichen Verpflichtungen (Befriedigungsrecht) gegen verschiedenartige Entschädigungen, so in der Zwangsvollstreckung, bei der Hypothek und im Faustpfandrecht.