A

abmahnen

Wahrig

abmah|nen 〈V. t.; hat; Rechtsw.〉 jmdn. ~ jmdn. (unter Androhung einer Kündigung) ermahnen, vertragsgemäß od. laut Gesetz zu handeln ● der Angestellte wurde abgemahnt

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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