Abmahnung
die Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, dieser möge seine vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Die erfolglose Abmahnung ist Voraussetzung für die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund nach vorangegangener Verletzung vertraglicher Haupt- oder Nebenpflichten (§ 314 Abs. 2 Satz 1 BGB).